videoüberwachung des babysitters - ist dies ethisch vertretbar?
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. In dem für Eltern besonders wichtigen Thema der Kinderbetreuung würden viele Erziehungsberechtigte natürlich nur zu gerne wissen, was der verpflichtete Betreuer für die Kinder in der eigenen Abwesenheit mit den Kleinen macht. Behandelt er den Nachwuchs wirklich kindgerecht oder schikaniert er unser höchstes Gut? Bewahrt er auch in stressigen Situationen die Nerven, oder wird er verbal, oder schlimmer noch körperlich, gegenüber ihnen ausfällig ? Schnüffelt der Babysitter in Bereichen der Wohnung herum, die nichts mit der eigentlichen Ausübung seines Berufes zu tun haben ? Dies alles sind Fragen, die sich so manche Eltern bestimmt schon gedanklich einmal gestellt haben und die eine Videoüberwachung des Babysitters aus deren Sicht sinnvoll erscheinen lassen.
Generell sollte man sich bereits bei der Verpflichtung des Betreuers auf sein Bauchgefühl verlassen. Damit liegt man in den meisten Fällen nämlich richtig. Bestehen jedoch Verdachtsmomente, wie plötzlich auftretende Verhaltensänderungen der Kinder, Verlust von Wertgegenständen oder unerklärliche Verletzungen der Kinder, dann sollte man auf jeden Fall Nachforschungen zu diesem Thema anstellen. Natürlich muss man nicht gleich zum Extremfall der Videoüberwachung des Babysitters übergehen. Separate Vertrauensgespräche mit den Kindern und dem Betreuer helfen häufig bei der Aufklärung von Missverständnisse. Sollte sich auch durch diese Aktionen keine Besserung der Situation ergeben, kann man als weitere Möglichkeit auch mal unangekündigt als Eltern im eigenen Haus vorbeischauen, um sich zu überzeugen das alles in Ordnung ist.
Die Videoüberwachung sollte normalerweise der letzte Schritt sein, um bei begründeten Verdachtsmomenten Klarheit in der Angelegenheit zu verschaffen. In keinem Fall sollte diese Vorgehensweise als Standard gelten. Viele Eltern sind sich nicht bewusst, dass bei der Videoüberwachung des Babysitters auch rechtliche Vorschriften beachtet werden müssen. So sind die Kinder in einer ihnen verständlichen Sprache über die Videoüberwachung zu informieren, um deren Persönlichkeitsrechte nicht zu verletzen.
Wird die Videoüberwachung des Babysitters diesem nicht mitgeteilt, verletzt dies auch die Persönlichkeitsrechte des Betreuers. Im Klartext bedeutet es das Risiko einer möglichen Schadensersatzklage gegen die Eltern, wenn der Babysitter mitbekommt, das er heimlich gefilmt wird. Im Fall das der Babysitter wirklich unzulässige Handlungen vornimmt, wäre dies zwar das kleinere Übel, aber im Falle des korrekten Verhaltens des Betreuers wird das Vertrauensverhältnis zwischen dem Angestellten und den Eltern hier unwiederbringlich zerstört. Anders liegt der Fall, wenn man von Anfang an mit offenen Karten spielt und als Voraussetzung für die Beschäftigung eine Einverständniserklärung für das Filmen vom Babysitter einholt. Wenn man die Gründe für diese Entscheidung bereits im Vorfeld mit dem Betreuer abklärt, dann kann es nämlich auch ihm zusätzliche Sicherheit geben, da sich sein korrektes Verhalten dank der Filmaufnahmen zu jeder Zeit belegen lässt.
Generell sollte man sich bereits bei der Verpflichtung des Betreuers auf sein Bauchgefühl verlassen. Damit liegt man in den meisten Fällen nämlich richtig. Bestehen jedoch Verdachtsmomente, wie plötzlich auftretende Verhaltensänderungen der Kinder, Verlust von Wertgegenständen oder unerklärliche Verletzungen der Kinder, dann sollte man auf jeden Fall Nachforschungen zu diesem Thema anstellen. Natürlich muss man nicht gleich zum Extremfall der Videoüberwachung des Babysitters übergehen. Separate Vertrauensgespräche mit den Kindern und dem Betreuer helfen häufig bei der Aufklärung von Missverständnisse. Sollte sich auch durch diese Aktionen keine Besserung der Situation ergeben, kann man als weitere Möglichkeit auch mal unangekündigt als Eltern im eigenen Haus vorbeischauen, um sich zu überzeugen das alles in Ordnung ist.
Die Videoüberwachung sollte normalerweise der letzte Schritt sein, um bei begründeten Verdachtsmomenten Klarheit in der Angelegenheit zu verschaffen. In keinem Fall sollte diese Vorgehensweise als Standard gelten. Viele Eltern sind sich nicht bewusst, dass bei der Videoüberwachung des Babysitters auch rechtliche Vorschriften beachtet werden müssen. So sind die Kinder in einer ihnen verständlichen Sprache über die Videoüberwachung zu informieren, um deren Persönlichkeitsrechte nicht zu verletzen.
Wird die Videoüberwachung des Babysitters diesem nicht mitgeteilt, verletzt dies auch die Persönlichkeitsrechte des Betreuers. Im Klartext bedeutet es das Risiko einer möglichen Schadensersatzklage gegen die Eltern, wenn der Babysitter mitbekommt, das er heimlich gefilmt wird. Im Fall das der Babysitter wirklich unzulässige Handlungen vornimmt, wäre dies zwar das kleinere Übel, aber im Falle des korrekten Verhaltens des Betreuers wird das Vertrauensverhältnis zwischen dem Angestellten und den Eltern hier unwiederbringlich zerstört. Anders liegt der Fall, wenn man von Anfang an mit offenen Karten spielt und als Voraussetzung für die Beschäftigung eine Einverständniserklärung für das Filmen vom Babysitter einholt. Wenn man die Gründe für diese Entscheidung bereits im Vorfeld mit dem Betreuer abklärt, dann kann es nämlich auch ihm zusätzliche Sicherheit geben, da sich sein korrektes Verhalten dank der Filmaufnahmen zu jeder Zeit belegen lässt.